janolaw by CLARIUS
Vorsorge-Paket

Vorsorge für das Wichtigste. Rechtssicher und einfach.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – die drei wichtigsten Vorsorgedokumente, anwaltlich geprüft und individuell anpassbar. Für Sie und Ihre Familie.

Anwaltlich geprüft
Notariell verwertbar
Clarius Legal zertifiziert
Über 20 Jahre Erfahrung
Ihre Pakete

Vorsorge Komfort oder Individuell?

Wählen Sie das Paket, das zu Ihrer Lebenssituation passt. Beide Pakete enthalten die drei wichtigsten Vorsorgedokumente – Individuell geht einen Schritt weiter.

Einstieg
Vorsorge Komfort
Alle drei Basisvorsorgedokumente, sofort nutzbar und rechtssicher.
39 €
einmalig
  • Patientenverfügung (rechtssichere Vorlage)
  • Vorsorgevollmacht (General- und Gesundheitsvollmacht)
  • Betreuungsverfügung
  • Persönliche Erklärungen & Wertvorstellungen
  • Anwaltlich geprüfte Standardklauseln
  • PDF-Download, sofort verwendbar
  • Hinweise zur Aufbewahrung & Registrierung

Komfort wählen
Einmalzahlung · Keine Abo-Gebühr
Die drei Vorsorgedokumente

Warum jedes Dokument zählt

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung greifen ineinander – erst zusammen schützen sie Sie und Ihre Familie vollständig.

Patientenverfügung

Legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei Bewusstlosigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Ärzte und Kliniken sind rechtlich daran gebunden.

Intensivmedizinische Maßnahmen regeln
Reanimation, Beatmung, künstl. Ernährung
Palliativpflege & Schmerzbehandlung

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen handelt – für Gesundheitsentscheidungen, Bankgeschäfte und Behördenangelegenheiten. Ohne Vollmacht entscheidet ein Betreuer vom Gericht.

Gesundheitliche & persönliche Angelegenheiten
Vermögens- & Bankangelegenheiten
Behörden, Post, Verträge

Betreuungsverfügung

Falls kein Bevollmächtigter vorhanden ist oder das Gericht einen Betreuer bestellen muss – teilen Sie mit, wer Ihr Betreuer sein soll und welche Wünsche für Ihre Pflege und Unterbringung gelten.

Wunschperson für die Betreuung benennen
Wünsche zu Pflege & Wohnen festlegen
Ausschluss unerwünschter Betreuer möglich
Clarius Group

In Zusammenarbeit mit Clarius Legal

janolaw ist Teil der Clarius Group. Alle Vorsorgedokumente werden von erfahrenen Anwält:innen von Clarius Legal geprüft und sind jederzeit rechtlich aktuell – damit Ihre Vorsorge wirklich greift.

FAQ

Häufige Fragen zum Vorsorge-Paket

Eine notarielle Beglaubigung ist für die meisten Vorsorgedokumente nicht gesetzlich vorgeschrieben – Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind auch handschriftlich unterzeichnet rechtswirksam. Für die Vorsorgevollmacht empfehlen wir je nach Umfang (insb. bei Immobilienbesitz oder Bankgeschäften) eine notarielle Beglaubigung. Im Paket Vorsorge Individuell beraten unsere Anwält:innen Sie genau dazu.
Die Vorsorgevollmacht überträgt direkt Befugnisse auf eine Vertrauensperson – ohne Gerichtsbeschluss. Sie ist das stärkere Instrument. Die Betreuungsverfügung hingegen ist eine Empfehlung an das Betreuungsgericht: Sie teilt mit, wen Sie als Betreuer wünschen (oder ablehnen). Das Gericht folgt Ihrer Verfügung in der Regel, ist aber nicht zwingend daran gebunden. Ideal ist die Kombination beider Dokumente.
Die Patientenverfügung tritt in Kraft, sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden – etwa durch Bewusstlosigkeit, schwere Demenz oder einen medizinischen Notfall. Ärzte und Betreuer sind rechtlich verpflichtet, Ihren vorher geäußerten Willen zu beachten und umzusetzen.
Ja, jederzeit. Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung jederzeit schriftlich widerrufen oder ändern. Es genügt ein formloses Schreiben oder die Vernichtung der alten Dokumente. Wir empfehlen, neue Dokumente mit Datum zu versehen und alte Exemplare an alle relevanten Personen (Bevollmächtigte, Hausarzt) einzuziehen.
Die Dokumente sollten griffbereit sein – nicht nur im Bankschließfach. Empfehlenswert: Original beim Bevollmächtigten, Kopie beim Hausarzt, Kopie bei sich (z. B. in der Brieftasche auf einer Notfallkarte). Die Vorsorgevollmacht können Sie außerdem beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen – damit das Betreuungsgericht im Ernstfall sofort weiß, dass eine Vollmacht existiert. Im Vorsorge-Individuell-Paket erhalten Sie eine Notfallkarte und Hinweise zur Registrierung.

Vorsorge – heute regeln, morgen sicher sein.

Schützen Sie sich und Ihre Familie mit rechtssicheren Vorsorgedokumenten. Wählen Sie Ihr Paket oder lassen Sie sich kostenlos beraten.